Sozialtherapeutisches Langzeitwohnen
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› Finanzierung / Anzahl Plätze / Dauer

In der Regel werden die Kosten durch den überörtlichen Sozialhilfeträger / Bezirk Oberbayern übernommen. Der „Rosenwinkel“ bietet 51 Plätze. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des Bewohners und muss somit nicht befristet sein.